Gesetzesänderung in Niedersachsen gefährdet Kulturgut
Bitte um Unterschrift unter Petition an die Niedersächsische Landesregierung
Es ist ungewöhnlich, an dieser Stelle zur Unterschrift unter openpetitions aufzurufen. Es ist jedoch dringlich, auf eine geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu reagieren, die sowohl Archäologie wie Denkmalpflege betrifft. Im Gesetz geht es um Verwaltungsvereinfachung zur Beschleunigung von Bauprojekten. Ein verständliches Ansinnen, aber nicht auf dem Rücken der Boden- und Baudenkmalpflege.
Zur Zeit müssen vor Baumaßnahmen in Bereichen, die mögliche Bodendenkmäler enthalten, Archäologen zugezogen werden, nicht erst, wenn Bagger schon mit tiefen Furchen einen Teil etwaiger Funde unwiederbringlich zerstört haben. Nur konkrete Baudenkmäler sind noch gesichert. Viele unerwartete Befunde mit hohem Erkenntniswert würden durch das ignorante neue Gesetz wegfallen. Dabei gibt es längst neben der staatlichen Bodendenkmalpflege kompetente archäologische Fachfirmen, die dafür sorgen, dass Bauprojekte nur kurz aufgehalten werden.
Es sind nicht die archäologischen Untersuchungen, die den Bau von Stromtrassen von der Windkraft auf See nach Süden behindern. Aber ohne diese den Trassen vorausgehenden Untersuchungen wüssten wir beispielsweise nicht von der Schlacht am Hartzhorn, von diversen Siedlungen und bisher unbesiedelt geglaubtem Gebiet, von Änderungen der Landschaft, von Details der Lebensweisen der Menschen vor unserer Zeit.
Die Siedlung des 1. Jahrtausends vor Chr. samt Erkenntnissen zu früheren Landschaftsformen beim Ausbau der Firma Odin in Schiffdorf wäre unentdeckt geblieben. Im den letzten Jahrbüchern der archäologischen Denkmalpflege sind viele solcher Beispiele für unseren Raum zu finden.
Im Landkreis Cuxhaven kümmert sich ein kompetenter Kreisarchäologe um die Baustellen. In anderen Kreisen ist die Sichtung möglicher Fundstätten engagierten Laien überlassen, die bislang vom Landesamt für Bodendenkmalpflege fachlich unterstützt werden. Das soll nur noch in Einzelfällen so sein.
Das neue Gesetz betrifft auch die Baudenkmalpflege. Die unterbesetzte untere Denkmalpflegebehörde braucht dringend den fachlichen Rückhalt und die Expertise des Landesenkmalamts. Wenn es um akute Bauprojekte geht, droht der schon jetzt häufig feststellbare „geduldete Denkmalverfall“ ohne gezielte Einbindung fachlicher Kompetenz immer mehr zur Regel zu werden (vgl. Dr.-Ing. Christina Krafzyk und Dr. Henning Haßmann im Editorial von „Denkmalpflege in Niedersachsen 1/2026). Auch in der Baudenkmalpflege wird unwiederbringliches Kulturgut durch akut nützlich erscheinende Wirtschaftsprojekte in Frage gestellt und geht für immer verloren.
Erkenntnisse über die Geschichte der Region durch die Archäologie sowie die Baudenkmäler sind Fixpunkte in unserer Heimat, stärken die Identifikation und sind so markant, dass auch Neubürger sich in einem vielfältigen, nicht nur aktuell wirtschaftsorientierten Umfeld besser beheimaten können. Denkmäler machen Lebensqualität aus.
Die Männer vom Morgenstern bitten herzlich um viele Unterschriften unter die Petition gegen das katastrophale neue Denkmalschutzgesetz.
Diese ist im Netz zu finden unter https://openpetition.org/rgsjk
Foto: Ausgrabung Odin-Baustelle Schiffdorf. Kreisarchäologie
